Keine Sportwetten in saarländischen Spielhallen

Das saarländische Verfassungsgericht hat ein Urteil gefällt, das wegweisenden Charakter haben könnte, wenn es denn bestehen bleibt, woran jedoch große Zweifel bestehen. Der Richterspruch stärkt das staatliche Glücksspielmonopol, das eigentlich bereits vom Europäischen Gerichtshof kassiert worden ist. Es schadet allen Personen, die offline Wetten anbieten möchten, dürfte so aber vor allem Online Sportwetten Anbietern gut zu Pass kommen.

Der Richterspruch des saarländischen Verfassungsgerichts

Die saarländischen Verfassungsrichter bestimmten, dass in Spielhallen, in denen es auch Geldspielautomaten gibt, keine Sportwetten angeboten werden dürfen. Einen entsprechenden Bescheid hatte das Landesverwaltungsamt ausgestellt mit dem Verweis darauf, dass die Sportwetten derzeit noch dem staatlichen Glücksspielmonopol unterliegen, was bei Geldspielautomaten nicht der Fall ist.

Eine Betreiberin einer Spielhalle hatte dagegen geklagt. Diese Anordnung vom Landesverwaltungsamt verstoße gegen ihre Gewerbefreiheit, so die Dame. Die Verfassungsrichter in Saarbrücken wollten sich dieser Rechtsaufassung allerdings nicht anschließen. Das Verbot von Sportwetten in Spielhallen, welches das Saarland aufgrund des gültigen Glücksspielstaatsvertrags ins eigene Landesrecht übernommen hatte, verletze sie nicht in der Freiheit der Ausübung ihres Gewerbes, so das Verfassungsgericht. Der Dame stünde es ja beispielsweise noch frei, weiterhin die Spielautomaten zu betreiben. Ihr Geschäft müsse sie durch das Verbot also nicht aufgeben.

Urteil dürfte noch angefochten werden

Es ist wahrscheinlich, dass in diesem Rechtsstreit das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde. Vieles deutet daraufhin, dass die Klägerin das Urteil noch einmal vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten dürfte. Karlsruhe hat sich in der Vergangenheit schon einige Male mit den Sportwetten beschäftigt und entschied dabei so gut wie immer für den Glücksspielstaatsvertrag. Allerdings gilt seit 2012 ein neuer, über den das Bundesverfassungsgericht noch nie urteilen musste.

Selbst wenn die Dame in Karlsruhe unterliegt, so steht es ihr immer noch frei, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, um dort ihr Anliegen erneut vorzubringen. Und hier stehen ihre Chancen sehr gut, hat der EuGH in der Vergangenheit doch in deutlich mehr als einem Urteil deutlich gemacht, dass er die deutsche Gesetzgebung zu den Sportwetten keineswegs als mit dem europäischen Recht in Einklang zu bringen hält. Dies ist genau der Knackpunkt: In einigen Ländern sind Sportwetten in Spielhallen erlaubt. Da es eigentlich einen europäischen Markt gibt, müsste dies auch in Deutschland gelten. Es bleibt also spannend.